Am 1. April 2024 ist die Verordnung der Bundesversammlung über die Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (SR 173.321) in Kraft getreten. Diese personelle Aufstockung soll dafür sorgen, dass die Altfälle reduziert und die Verfahrensdauer verkürzt werden. Wenn vorliegend von einer zu langen Verfahrensdauer aufgrund von strukturellen Mängeln ausgegangen würde, müsste festgestellt werden, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits Massnahmen getroffen hat, um diese zu beheben. Somit besteht kein Grund für die Verwaltungskommission des Bundesgerichts einzugreifen, wobei sie die Entwicklung der Situation weiterhin aufmerksam verfolgen wird. Der Anzeige ist daher keine Folge zu leisten.