Die Ursache für die lange Verfahrensdauer liegt jedoch bei der personellen Unterbesetzung. Die vom Bundesver-waltungsgericht bereits ergriffenen internen Massnahmen (Ressourcenumverteilung) haben jedoch nicht ausgereicht, um die gestiegene Arbeitslast aufzufangen (vgl. BBl 2023 2395). Mit der Beantragung von weiteren 5 Richterstellen und 15 Vollzeitstellen für Gerichtsschreibende hat es weitere Massnahmen ergriffen, um die Beschwerden im Asylbereich bewältigen zu können (vgl. dazu Geschäftsbericht 2023 des Bundesver-waltungsgericht S. 72). Am 1. April 2024 ist die Verordnung der Bundesversammlung über die Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (SR 173.321) in Kraft getreten.