Am 7. Februar 2024 reichten die Anzeigenden zusätzliche Eingaben ein und beantragten, das Verfahren sei zu beschleunigen und innerhalb eines Monats ein Urteil zu fällen. Daraufhin wiederholte das Bundesverwaltungsgericht am 16. Februar 2024, es sei mit vielen Verfahren belastet, auch solche mit noch höherer Priorität und es könne keine verbindlichen Angaben zum Urteilszeitpunkt machen. Das Bundesverwaltungsgericht wies zudem darauf hin, dass es weitere Zeit benötige um die über 20-seitige Eingabe vom 5. Juli 2022 und die Eingabe vom 8. Februar 2024 zu prüfen. Mit Urteil vom 24. April 2024 wurde das Verfahren in der Zwischenzeit rechtskräftig abgeschlossen.