Das Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht hat rund eineinhalb Jahre gedauert. Diese Verfahrensdauer ist als eher lang zu beurteilen. Anhaltspunkte, dass die Dauer von 15 Monaten, die das Bundesverwaltungsgericht nach Abschluss des Schriftenwechsels für die Entscheidfindung benötigt hat, nicht auf die Prioritätenordnung zur Behandlung der Verfahren, sondern auf organisatorische oder administrative Mängel zurückzuführen ist, sind aber nicht ersichtlich. Schliesslich ist festzuhalten, dass dem beaufsichtigten Gericht keine schematisierten Behandlungsfristen, wie es der Anzeiger fordert (vgl. Rechtsbegehren 2 der Aufsichtsanzeige vom 28. März 2023), vorgeschrieben werden.