3.1. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Stellungnahme festgehalten, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Beschwerden gegen Einreiseverbote im letzten Jahr bei rund sieben Monaten gelegen habe. Zwischen 2018 und 2022 seien 36% der Beschwerden gegen Einreiseverbote innerhalb von drei Monaten, 56% der Beschwerden innerhalb von sechs Monaten und 75% der Beschwerden innerhalb eines Jahres behandelt worden; bei 25% der Beschwerden habe das Verfahren länger als ein Jahr gedauert. Von generell zu langen Beschwerdeverfahren kann deshalb nicht gesprochen werden. Das Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht hat rund eineinhalb Jahre gedauert.