1.2. Am 28. März 2023 reichte A.________ eine Aufsichtsanzeige ein. Der Anzeiger ersucht um Feststellung der Verletzung von Art. 29 Abs. 1 und Art. 29a BV im Verfahren F-3533/2021 betreffend Einreiseverbot vor Bundesverwaltungsgericht. Ausserdem bemängelt er generell systematisch überlange Beschwerdeverfahren gegen Einreiseverbote. Dies soll durch eine Begrenzung der Verfahrensdauer auf maximal einen Drittel des Einreiseverbots behoben werden, wobei im Widerhandlungsfall bei der Prüfung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde die privaten Interessen der beschwerdeführenden Person höher als bisher gewichtet werden sollen.