3. Dieser Entscheid wird dem Bundesverwaltungsgericht, Verwaltungskommission, B.________, C.________, D.________, E.________, F.________, G.________, H.________, und I.________ schriftlich mitgeteilt. Dem Anzeiger wird eine Orientierungskopie zugestellt. Lausanne, 23. Dezember 2022 Im Namen der Verwaltungskommission des Schweizerischen Bundesgerichts Die Präsidentin: Niquille Der Generalsekretär: Lüscher