Er führt selbst wiederholt aus, dass per 22. März 2021 die Abteilungspräsidien damit begonnen hätten, die Zuteilungen einer systematischen Überprüfung zu unterziehen. Ob dies eine Reaktion auf eine entsprechende Intervention der VK-BVGer war, wie er vermutet, ist irrelevant. Massgebend ist, dass der von ihm zentral gerügte Organisationsfehler in der Aufsichtstätigkeit (Nachkontrolle) - so es denn ein solcher war, was offen bleiben kann - beseitigt wurde. Zu Recht kritisiert der Anzeiger nicht die grundsätzliche Möglichkeit der Delegation, dass also die Kanzlei das Computerprogramm (Bandlimat) aufgrund vorgegebener Regeln bedient.