Durch die sog. gestaffelte Spruchkörperbildung (zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 7. November 2019) sei das Risiko von Fehlern beim Kanzleipersonal noch erhöht worden, weshalb die ausgebliebene Kontrolle durch die Präsidien nicht vertretbar gewesen sei. Auch die Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgerichts (VK-BVGer) trage eine Mitverantwortung für dieses Kontrollversagen. Die von der damaligen Abteilungspräsidentin am 13. August 2020 an den Asylbewerber gemachte Mitteilung, dass die Umstände der Entscheidfindung in seinem Revisionsverfahren möglicherweise einen Revisionsgrund darstellten, werfe sodann die Frage auf, ob diese damit nicht eine Amtsgeheimnisverletzung begangen habe.