Die verantwortlichen Präsidien in der Abteilung V hätten bis Frühling 2021 in rechtswidriger Weise auf eine Nachkontrolle der an die Abteilungskanzlei delegierten Spruchkörperbildung verzichtet. Erst per 22. März 2021 hätten die Abteilungs- und Kammerpräsidien damit begonnen, die Zuteilungen einer systematischen Überprüfung auf ihre Übereinstimmung mit den Reglementen zu unterziehen. Durch die sog. gestaffelte Spruchkörperbildung (zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 7. November 2019) sei das Risiko von Fehlern beim Kanzleipersonal noch erhöht worden, weshalb die ausgebliebene Kontrolle durch die Präsidien nicht vertretbar gewesen sei.