1. Der Anzeiger nennt die betroffenen Präsidien und Vizepräsidien der Abteilung V, gegen die sich seine Eingabe richtet, namentlich. Demgegenüber spricht er nur von den damaligen und aktuellen Mitgliedern der VK-BVGer. Aus dem Zusammenhang ergibt sich, dass mit "damaligen" jene Mitglieder gemeint sind, die im Frühling 2021 im Amt waren. Entsprechend wurde im Rubrum B.________, die nicht mehr der Verwaltungskommission angehört, zusätzlich aufgeführt.