Er beantragt, es sei gestützt auf Art. 9 Abs. 1 und Art. 7 des Aufsichtsreglements des Bundesgerichts (SR 173.110.132, AufRBGer) eine Untersuchung zu eröffnen gegen die ehemaligen Präsidien der Abteilung V sowie deren Vize- bzw. Kammerpräsidenten (die im Rubrum namentlich genannten Personen) und gegen die damaligen und aktuellen Mitglieder der Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgerichts (VK-BVGer). Das Bundesverwaltungsgericht wurde zur Vernehmlassung eingeladen und beantragt mit Schreiben vom 23. November 2022, der Anzeige sei keine Folge zu geben. Der Anzeiger hat am 15. Dezember 2022 eine ergänzende Stellungnahme eingereicht. Erwägungen: