A. Mit Eingabe vom 7. Oktober 2022 reichte Rechtsanwalt Max Imfeld für seinen Klienten A.________ (nachfolgend: Anzeiger) beim Bundesgericht eine Aufsichtsanzeige ein. Er beantragt, es sei gestützt auf Art. 9 Abs. 1 und Art. 7 des Aufsichtsreglements des Bundesgerichts (SR 173.110.132, AufRBGer) eine Untersuchung zu eröffnen gegen die ehemaligen Präsidien der Abteilung V sowie deren Vize- bzw. Kammerpräsidenten (die im Rubrum namentlich genannten Personen) und gegen die damaligen und aktuellen Mitglieder der Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgerichts (VK-BVGer).