dass die Anzeiger am 24. November 2020 darum ersucht haben, ihre Anzeige vom 13. August 2020 als Rechtsverzögerungs- bzw. Rechtsverweigerungsbeschwerde zu behandeln, dass sich das Generalsekretariat des VBS mit Eingabe vom 25. Februar 2021 seinerseits an das Bundesverwaltungsgericht als Aufsichtsbehörde über die Eidgenössischen Schätzungskommissionen gewandt hat, um die komplexe Situation zu deblockieren,