BGG; Verfahrensverzögerung, Disziplinarrecht, Zuständigkeit. In Erwägung, dass das Generalsekretariat des VBS mit Entscheid vom 1. Juni 2012 das Betriebsreglement des Militärflugplatzes Payerne genehmigt und die dagegen erhobenen Beschwerden abgewiesen hat, dass das Bundesverwaltungsgericht am 17. Dezember 2015 die dagegen erhobenen Beschwerden abgewiesen hat, dass das Generalsekretariat des VBS am 16. November 2016 der Eidgenössischen Schätzungskommission Kreis 2 (ESChK 2) bestimmte Kategorien und am 8. März 2017 den Rest der im Jahre 2011 wegen des militärischen Fluglärms eingereichten Entschädigungsbegehren überwiesen hat,