2. Das Bundesverwaltungsgericht weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass es zunächst die administrativen Voraussetzungen schaffen musste, um den Aufsichtsentscheid 12T_2/2017 umzusetzen, und es sodann am 3. April 2018 beschlossen hat, dem ehemaligen Präsidenten der ESchK 10 sämtliche Ausstände im Gesamtbetrag von 95'527 Franken im Sinne eines Vorschusses auszuzahlen. Mit Brief vom 5. April 2018 ist dieser hierüber in Kenntnis gesetzt und informiert worden, dass der Zahlungseingang noch gut vier Wochen dauern könne, weil solche Zahlungen über die Eidgenössische Finanzverwaltung nur zweimal im Monat ausgelöst werden könnten.