Ferner ersucht der Anzeiger das Bundesgericht zu veranlassen, dass ihm im Verfahren 12T_2/2017 die Stellungnahmen des Bundesverwaltungsgerichts sowie allfällige weitere zugehörige Unterlagen zugestellt werden. Das Bundesverwaltungsgericht beantragt mit Stellungnahme vom 16. April 2016, die Begehren des Anzeigers umfassend abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei.