Das Bundesgericht möge prüfen, ob dem Bundesverwaltungsgericht weitere Weisungen zur Sicherstellung einer ordnungsgemässen Funktionsweise der ESchK zu erteilen seien. Weiter soll das Bundesgericht prüfen, ob drei Richter des Bundesverwaltungsgerichts wegen Befangenheit in sämtlichen Verfahren betreffend Honorierung der ESchK 10 in den Ausstand treten müssen und ob gegen zwei dieser drei Mitglieder personalrechtliche Massnahmen zu ergreifen seien. Ferner ersucht der Anzeiger das Bundesgericht zu veranlassen, dass ihm im Verfahren 12T_2/2017 die Stellungnahmen des Bundesverwaltungsgerichts sowie allfällige weitere zugehörige Unterlagen zugestellt werden.