Mit Aufsichtsanzeige vom 7. März 2018 beanstandet A.________, ehemaliger Präsident der ESchK 10, dass ihm das Bundesverwaltungsgericht seine Ausstände für Honorare und Auslagen von rund 100'000 Franken immer noch nicht beglichen hat. Er ersucht das Bundesgericht zu veranlassen, dass ihm die ausstehenden Beträge umgehend ausbezahlt werden. Das Bundesgericht möge prüfen, ob dem Bundesverwaltungsgericht weitere Weisungen zur Sicherstellung einer ordnungsgemässen Funktionsweise der ESchK zu erteilen seien.