Nachdem dieser Entwurf von der Flughafen Zürich AG abgelehnt worden sei, habe die Aufsichtsdelegation darauf verzichtet, diesen weiter zu verfolgen. Anlässlich der Vorstellungsgespräche habe die Aufsichtsdelegation mehrmals erwähnt, dass das Bundesverwaltungsgerichts nichts garantieren könne und die Kandidaten auf unterschiedliche Risiken hingewiesen. Erwägungen: