" Weiter beantragt er, dass das Bundesgericht alle notwendigen Massnahmen treffe, um die sachlichen und personellen Voraussetzungen zu schaffen, damit die ESchK 10 ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen und frei von äusseren Einflüssen Recht sprechen könne. E.b. Der Anzeiger bringt sinngemäss vor, er habe im Vertrauen darauf, dass er seine Stunden zu Fr. 200.-- abrechnen könne und die Aufsichtsdelegation des Bundesverwaltungsgerichts eine entsprechende Weisung erlasse, wonach die entsprechenden Rechnungen bezahlt würden, bis im Mai 2017 mit der erstmaligen Rechnungsstellung an die Enteignerin Flughafen Zürich AG zugewartet.