Die Kosten seien auf die Bundeskasse zu nehmen, soweit sie nicht später dem Enteigner auferlegt werden können." "Es sei das Bundesverwaltungsgericht anzuweisen, die ESchK 10 vor erheblichen finanziellen Risiken zu schützen und den betroffenen Mitgliedern angefochtene Rechnungen vorzufinanzieren." Weiter beantragt er, dass das Bundesgericht alle notwendigen Massnahmen treffe, um die sachlichen und personellen Voraussetzungen zu schaffen, damit die ESchK 10 ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen und frei von äusseren Einflüssen Recht sprechen könne.