Aufgrund der Opposition des Bundesverwaltungsgerichts stellte das UVEK die erneute Revision der Verordnung damals jedoch ein. Das Aufsichtsverfahren 12T_3/2015, bei welchem es wiederum um die Unterstützung der ESchK 10 durch das Bundesverwaltungsgericht ging, wurde aufgrund von Rücktritten und der Wahl von noch unbekannten Nachfolgern am 2. Mai 2016 nach einem längeren Verfahren abgeschrieben.