Im Vergleich zu diesen Urteilen hätte das Verfahren E-155/2014 nach seiner Auffassung ebenfalls gutgeheissen werden müssen. Statt dessen stelle dieses Urteil für die Bemessung der Zeitdauer trotz Beschleunigungsgebot willkürlich nur auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Verfahrens ab.