beim Bundesgericht Aufsichtsanzeige ein. Sie beantragen die Feststellung, dass die Behandlung des Gesuchs um Wiederaufnahme des Revisionsverfahrens, eventuell die Behandlung des Revisionsverfahrens als solches, zu lange dauere. Das Bundesverwaltungsgericht sei anzuweisen, zügig einen Entscheid zu fällen. Ausserdem ersuchen sie um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Gesuch um Wiederaufnahme des Revisionsverfahrens am 2. April 2012 abgewiesen. Es beantragt dem Bundesgericht, der Aufsichtsanzeige keine Folge zu geben.