1. X.________ und Y.________, Staatsangehörige von Sri Lanka, beantragten mit Eingabe vom 27. August 2009 beim Bundesverwaltungsgericht die Wiederaufnahme ihres Revisionsgesuchs vom 10. Oktober 2007, die Aussetzung des Vollzugs bis zum Entscheid und die Befreiung von der Bezahlung der Verfahrenskosten. Mit Schreiben vom 10. Januar 2012 ersuchte ihr Rechtsvertreter das Bundesverwaltungsgericht um konkrete Schritte zur Fortführung und Behandlung des Revisionsverfahrens unter Androhung einer Aufsichtsanzeige an das Bundesgericht. Am 19. März 2012 reichten X.________ und Y.________ beim Bundesgericht Aufsichtsanzeige ein.