Die erste Anfrage der Anzeigenden beantwortete das Bundesverwaltungsgericht am 21. Juni 2023 und teilte ihnen mit, es sei mit vielen Verfahren belastet und könne keinen Urteilszeitpunkt nennen. Auf die zweite Anfrage der Anzeigenden hin wiederholte das Bundesverwaltungsgericht am 6. September 2023, dass keine verbindlichen Angaben über den Urteilszeitpunkt gemacht werden könnten und ergänzte, dem Fall der Anzeigenden sei eine geringere Priorität eingeräumt worden. Bislang ist im Verfahren der Anzeigenden kein Urteil ergangen.