Am 30. Januar 2024 reichte die Familie A.________ eine Aufsichtsanzeige bei der Verwaltungskommission des Bundesgerichts ein (in der Beschwerdesache E-5221/2021 des Bundesverwaltungsgerichts, Asylverfahren). Sie rügt eine zu lange Verfahrensdauer, eine Verletzung des Rechts auf Privatleben sowie eine Verletzung des Rechts auf gleiche und gerechte Behandlung und auf Beurteilung einer Beschwerde innert angemessener Frist und beantragt, das Bundesverwaltungsgericht sei zu verpflichten, innerhalb eines Monats nach dem Entscheid des Bundesgerichts ein Urteil über die Beschwerde zu fällen.