1. 1.1. A.A.________, dessen Ehefrau B.A.________, deren Kinder C.A.________, D.A.________ und E.A.________ aus Aserbaidschan, reichten am 6. Oktober 2017 in der Schweiz ein Asylgesuch ein. Am 29. Oktober 2021 lehnte das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Asylgesuch ab. Aufgrund einer konkreten Gefahr für A.A.________ ordnete das SEM aber die vorläufige Aufnahme an. Gegen diese Verfügung erhob die Familie A.________ am 29. November 2021 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. 1.2. Am 30. Januar 2024 reichte die Familie A._____