2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Dieser Entscheid wird dem Eidgenössischen Gericht B.________, Verwaltungskommission, dem Eidgenössischen Gericht B.________, Generalsekretärin, und Richterin C.________ schriftlich mitgeteilt. Dem Anzeiger wird eine Orientierungskopie zugestellt. Lausanne, 26. September 2022 Im Namen der Verwaltungskommission des Schweizerischen Bundesgerichts Die Präsidentin: Niquille Der Generalsekretär: Lüscher