Die mehrmonatige Observation seiner Ankunftszeiten ohne explizite gesetzliche Grundlage sei auch ein problematischer Eingriff in seine Privatsphäre. Dass seine Präsenzzeiten zu Problemen (etwa in Zusammenarbeit mit den Gerichtsschreibern) geführt hätten, sei - wie auch andere Vorhaltungen - eine Falschbehauptung und wäre in strafrechtlicher Hinsicht auf die Tatbestände der üblen Nachrede und der Verleumdung zu überprüfen.