___ verzögere auch weiterhin jede "disziplinarischen Ermittlungen" gegen die damalige Abteilungspräsidentin, obwohl mit dem seit dem 28. Februar 2022 vorliegenden Bericht der neuen Abteilungspräsidentin sowie dem bereits am 27. September 2021 abgeschlossenen Einschätzungsberichts des internen Datenschutzbeauftragten " handfeste Gründe für die Einleitung einer Untersuchung" vorgelegen hätten. Schliesslich rügt der Anzeiger den Urbericht auch inhaltlich, namentlich die "jahrelangen Vorhaltungen zweier Abteilungspräsidentinnen" - gemeint die damalige und deren Vorgängerin - bezüglich seiner Ankunftszeiten am Gericht, obwohl die Richterverordnung keine fixen Präsenz- und Arbeitszeiten vorsehe.