überprüfen" gehabt habe. Die Verwaltungskommission des Eidgenössischen Gerichts B.________ verzögere auch weiterhin jede "disziplinarischen Ermittlungen" gegen die damalige Abteilungspräsidentin, obwohl mit dem seit dem 28. Februar 2022 vorliegenden Bericht der neuen Abteilungspräsidentin sowie dem bereits am 27. September 2021 abgeschlossenen Einschätzungsberichts des internen Datenschutzbeauftragten " handfeste Gründe für die Einleitung einer Untersuchung" vorgelegen hätten.