Zwischenzeitlich habe der Gutachter jedoch mitgeteilt, dass es ihm nicht möglich erscheine, die zahlreichen Inhalte des "Urberichts" im Rahmen des Gutachten-Auftrags bzw. der dort vorzunehmenden Anhörung zu vermitteln, weshalb der "Urbericht" nun trotzdem zur Wahrung des rechtlichen Gehörs herausgegeben werde.