__ habe schliesslich die Beilagen erst Ende März 2021 der neuen Abteilungspräsidentin ausgehändigt, welche ihm dann am 29. April 2021 Einsicht in die Akten gegeben habe. Mit dieser auf vorgeschobenen Gründen beruhenden Verzögerung der Akteneinsicht und weiterer Aufklärungshandlungen habe die Verwaltungskommission des Eidgenössischen Gerichts B.________ die Fürsorgepflicht ihm gegenüber verletzt. Die Eingabe der Verwaltungskommission des Eidgenössischen Gerichts B._____