Trotzdem habe es die Verwaltungskommission des Eidgenössischen Gerichts B.________ unterlassen, die zu diesem Teil des Berichts gehörenden Beilagen selber zu sichten und sie ihm mit Blick auf seine Anhörung durch die Verwaltungskommission des Eidgenössischen Gerichts B.________ im Oktober 2020 vorzulegen. Damit sei sein Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden. Die Verwaltungskommission des Eidgenössischen Gerichts B.________ habe schliesslich die Beilagen erst Ende März 2021 der neuen Abteilungspräsidentin ausgehändigt, welche ihm dann am 29. April 2021 Einsicht in die Akten gegeben habe.