Er rügt eine Verletzung der Fürsorgepflicht und des rechtlichen Gehörs durch "nicht nachvollziehbare Rückweisung und unrechtmässiges Vorenthalten des Urberichts". Die Verwaltungskommission des Eidgenössischen Gerichts B.________ - so der Anzeiger weiter - habe selber anerkannt, dass ein Teil der im gekürzten Bericht enthaltenen Vorwürfe das Eidgenössische Gericht B.________ allgemein betreffen und daher in die Verantwortung der Verwaltungskommission (und nicht lediglich des Abteilungspräsidiums) fallen würden. Trotzdem habe es die Verwaltungskommission des Eidgenössischen Gerichts B.__