Seither werde er von dieser unter Verschluss gehalten. Ihm sei lediglich zur gekürzten Version vom 15. September 2020 (nachfolgend: gekürzter Bericht) das rechtliche Gehör gewährt worden. Er rügt eine Verletzung der Fürsorgepflicht und des rechtlichen Gehörs durch "nicht nachvollziehbare Rückweisung und unrechtmässiges Vorenthalten des Urberichts".