1. 1.1. Der Anzeiger begründet seine Anzeige vom 17. Mai 2022 im Wesentlichen wie folgt: Aus dem im Anschluss der Anzeige des Eidgenössischen Gerichts B.________ vom 28. Juli 2020 gegen ihn beim Bundesgericht eingeleiteten Verfahren sei bekannt geworden, dass über ihn eine umfangreiche "Fiche" bzw. "Dokumentensammlung" angelegt worden sei. Diese habe der Abteilungspräsidentin als Grundlage für einen Bericht gedient, den sie am 4. August 2020 der Verwaltungskommission des Eidgenössischen Gerichts B.________ übergeben habe.