A. Mit Eingabe vom 17. Mai 2022 reichte Rechtsanwalt Max Imfeld für seinen Klienten A.________ (nachfolgend: Anzeiger) beim Bundesgericht eine Aufsichtsanzeige ein. Er beantragt, es sei gestützt auf Art. 9 Abs. 1 und Art. 7 des Aufsichtsreglements des Bundesgerichts (SR 173.110.132, AufRBGer) eine Untersuchung zu eröffnen gegen die damaligen und die heutigen Mitglieder der Verwaltungskommission des Eidgenössischen Gerichts B.________. Ebenfalls sei eine Untersuchung gegen die Generalsekretärin des Eidgenössischen Gerichts B.________ zu eröffnen, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge.