1. Der Aufsichtsanzeige wird keine Folge gegeben. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Dieser Entscheid wird dem Bundesverwaltungsgericht, Verwaltungskommission, schriftlich mitgeteilt. Dem Anzeiger wird eine Orientierungskopie zugestellt. Lausanne, 3. Mai 2021 Im Namen der Verwaltungskommission des Schweizerischen Bundesgerichts Die Präsidentin: Niquille Der Generalsekretär: Tschümperlin