dass die Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgerichts die Dienstaufsichtsbeschwerde mit Brief vom 16. Dezember 2020 an das Bundesgericht weitergeleitet hat, dass gegen die Richter und Richterinnen des Bundesverwaltungsgerichts keine Dienstaufsichtsbeschwerde möglich ist, dass die Rechtsprechung von der administrativen Aufsicht des Bundesgerichts ausgenommen ist und nichts ersichtlich ist, was im vorliegenden Fall Anlass für ein aufsichtsrechtliches Verfahren geben könnte, dass der Aufsichtsanzeige daher keine Folge zu geben ist, dass das Aufsichtsverfahren grundsätzlich kostenlos ist, erkennt das Bundesgericht: