_ am 16. November 2020 gegen den im erwähnten Verfahren urteilenden Richter Dienstaufsichtsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben hat, da dessen Urteil unhaltbar sei und der Sachverhalt vorsätzlich falsch interpretiert worden sei; dass die Abteilung III des Bundesverwaltungsgerichts die Dienstaufsichtsbeschwerde mit Verfügung vom 19. November 2020 an die Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgerichts überwiesen und für das in der gleichen Eingabe erhobene Revisionsgesuch ein neues Verfahren eröffnet hat (C-5758/2020);