2. Dieser Entscheid wird dem Bundesverwaltungsgericht, Verwaltungskommission schriftlich mitgeteilt. Dem Anzeiger wird eine Orientierungskopie zugestellt. Lausanne, 28. April 2020 Im Namen der Verwaltungskommission des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Meyer Der Generalsekretär: Tschümperlin