Am 20. März 2020 ist es den Parteien zugestellt worden. Somit hat das Bundesverwaltungsgericht das Beschwerdeverfahren abgeschlossen und das Anliegen des Anzeigers, den materiellen Entscheid zu erhalten, ist erfüllt. Der Aufsichtsgegenstand vor Bundesgericht entfällt damit grundsätzlich. Anhaltspunkte, dass die Verfahrensdauer vor dem Bundesverwaltungsgericht von etwas mehr als 5 Jahren neben der sehr hohen Komplexität des Falles und des überdurchschnittlich hohen Gutachteraufwandes auch auf interne organisatorische Mängel zurückzuführen wäre, sind nicht ersichtlich.