3. Mit Aufsichtsanzeige vom 3. Februar 2020 beanstandet das A.________ die Verfahrensdauer des vor dem Bundesverwaltungsgericht geführten Beschwerdeverfahrens B-7716/2014. Die Verwaltungskommission lud das Bundesverwaltungsgericht mit Verfügung vom 13. Februar 2020 zur Stellungnahme ein. Am 16. März 2020 reichte das Bundesverwaltungsgericht diese ein.