Mit Verfügung vom 1. Mai 2018 schloss das Bundesverwaltungsgericht den Schriftenwechsel ab. Im Mai 2019 lag ein erster Urteilsentwurf des Gerichtsschreibers vor. Daraufhin musste der Instruktionsrichter zahlreiche Gutachteraussagen zu komplexen Fragen analysieren und würdigen, bevor der Urteilsentwurf bei den mitwirkenden Mitgliedern in Zirkulation gesetzt wurde.