2. Die Anzeiger ersuchen um Feststellung der Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren E-974/2019. Das Bundesverwaltungsgericht sei anzuweisen, das Verfahren verfassungskonform durchzuführen. Dabei habe die zuständige Bundesverwaltungsrichterin in den Ausstand zu treten. Des weiteren ersuchen sie um unentgeltliche Verbeiständung. Die Anzeiger machen geltend, im bundesverwaltungsgerichtlichen Verfahren sei durch eine Motivsubstitution ihr rechtliches Gehör verletzt worden.