2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Dieser Entscheid wird dem Bundesverwaltungsgericht, Verwaltungskommission, schriftlich mitgeteilt. Dem Anzeiger wird eine Orientierungskopie zugestellt. Lausanne, 3. Juli 2017 Im Namen der Verwaltungskommission des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Meyer Der Generalsekretär: Tschümperlin