2. Der Anzeiger ersucht um Aufhebung des Entscheids des Bundesverwaltungsgericht vom 21. März 2017 betreffend Ausstand (E- 7888/2016), um Anweisung des Ausstands einer Bundesverwaltungsrichterin im noch hängigen Verfahren (E-7585/2016), sowie um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung im bundesverwaltungsgerichtlichen Verfahren. Er macht geltend, die zuständige Bundesverwaltungsrichterin habe ihm durch Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege den Zugang zum Gericht in rechtsungleicher Weise verbaut.